85% der Teilnehmer halten die Regelung im Akkreditierungsgesetz und im Leitfaden L02 , wonach Sachverständige keine Begutachtung nach einer Beratung machen dürfen, für vollkommen ausreichend. 15% halten diese für nicht ausreichend.
Im gleichen Ausmaß wird die Regelung der Metras GmbH, wonach Metras Experten die beratend tätig waren, diesen Kunden danach nicht für die Akkreditierungsstelle begutachten dürfen, bewertet.
Das bedeutet für uns, dass diese Regelung aufrecht bleibt.
Eindeutig beantwortet wurde die Frage, ob Metras-Experten für die Akkreditierungsstelle als Begutachter gesperrt sein sollen, um die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sicherzustellen. 100% der Teilnehmer sagen dazu nein.
Das bedeutet für uns, dass unsere Experten nach wie vor für unsere Kunden beraten und auditieren dürfen und auch für die Akkreditierungsstelle begutachten dürfen (Sofern es nicht der gleiche Kunde ist, s.o.).
Generell sehr hoch geschätzt werden die Anforderungen an unsere Kompetenz, Unparteilichkeit, Sorgfalt, Vertraulichkeit, Sachlichkeit. Weniger wichtig sind die Anforderungen an den faktengestützten und risikobasierten Ansatz.
Das bedeutet für uns, dass wir unseren Weg fortführen und weiterhin mit Kompetenz überzeugen werden. Bei der Auswahl unserer Experten werden diese Kriterien weiterhin im Mittelpunkt stehen.
DETAILS ZUR BLITZUMFRAGE KÖNNEN SIE HIER EINSEHEN.
Im Zuge dieser Umfrage haben wir unter allen Teilnehmern als kleines Dankeschön für die Unterstützung ein Wochenende am schönen Wörthersee im Hotel Seepark verlost. Die glückliche Gewinnerin wurde ausgelost und verständigt.
Hiermit dürfen wir Frau Christina Mahr herzlich zum Gewinn gratulieren und wünschen ein schönes und erholsames Wochenende am Wörthersee.