Ein wesentlicher Faktor ist der Nachweis der Unparteilichkeit bzw. Unabhängigkeit. Jedes medizinische Labor, jede Prüf- und Inspektionsstelle und jedes Kalibrierlaboratorium muss gemäß EN ISO/IEC 17025; 17020 und EN ISO 15189 nachweisen, dass es bei seiner Arbeit objektiv und ohne jegliche Beeinflussung seiner Mitarbeiter oder der gesamten Organisation agieren kann. Kein Ergebnis darf unter Druck oder Zwang entstehen. Bestehen Gefahren für die Unparteilichkeit, müssen diese in einer Risikoanalyse vorab festgestellt und dann unter Kontrolle gehalten werden.
Im Fokus der Kundenanforderungen steht die verpflichtende Objektivität. Die Leitung bzw. das Management verpflichten sich daher bereits zu Prozessbeginn schriftlich in einem separaten Dokument zur uneingeschränkten Unparteilichkeit. Das Labor oder die Inspektionsstelle muss sich für seine Tätigkeiten selbst verantworten und dafür die entsprechende Befugnis und Entscheidungsgewalt besitzen. Liegt diese nicht vor, kann die Unparteilichkeit unter Umständen aus kommerziellen oder sonstigen Gründen gefährdet werden. Daher müssen in einer Risikoanalyse Beziehungen des Labors oder des Personals, inklusive des Managements, identifiziert sein.
Beziehungen sind prinzipiell wichtig in der Geschäftswelt und auch die Vernetzung von Labors untereinander bringt Vorteile. Intern ist aber bei Miteigentümerschaften aufzupassen, die am Besten in Form eines Organigramms beschrieben werden. D.h. die Zugehörigkeit zu einem Konzern, Verflechtungen innerhalb von Abteilungen, gemeinsame Gerätenutzung zwischen Labors, zweckgebundene Beziehungen zu anderen Firmen und Behörden müssen ausgewiesen werden, genauso wie Nebentätigkeiten von Mitarbeitern.
Langjährige Beziehungen zwischen Mitarbeitern und Kunden oder gar Einschüchterung bzw. Abhängigkeiten durch Auftraggeber in irgendeiner Form werden vor der Akkreditierung abgeklärt. Weitere Risiken stellen finanzielle vertragliche Verpflichtungen dar, wie etwa bei Provisionszahlung oder Prämien für die Kundengewinnung.
Diese manchmal nicht offensichtlichen oder durch den Alltagstrott eingespielten Beziehungen müssen in der Vorbereitung für die Akkreditierung aus einem anderen (und möglicherweise neuen) Blickwinkel betrachtet werden. Vielfach werden sich die Risiken für die Unparteilichkeit auf einige wenige Gefahren beschränken. Diese müssen bereits im Vorfeld einer Auftragsannahme entsprechend identifiziert und eliminiert werden.
Die AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) stellt beispielsweise auf ihrer Homepage folgendes zum Thema Unparteilichkeit fest: „Unsere Struktur gewährleistet auch die Erbringung amtlicher und privatwirtschaftlicher Dienstleistungen im Rahmen unserer Compliance-Richtlinien und sorgt, falls die Unabhängigkeit in Frage stehen sollte, für geeignete organisatorische und erforderlichenfalls personelle Trennungen. Die Objektivität der AGES-Aktivitäten wird durch die Verpflichtung der MitarbeiterInnen zur Unparteilichkeit und Integrität sichergestellt. Alle MitarbeiterInnen sind mit der relevante Qualitätsdokumentation vertraut, diese Tätigkeiten werden stets nach den festgelegten Verfahren und den Anforderungen der KundInnen durchgeführt.“
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