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Neues Regeldokument konkretisiert Anwendung der Norm DIN EN ISO/IEC 17011.
Der Ablauf des Akkreditierungsverfahrens sowie die grundsätzlichen Regelungen, Vorgehensweisen und Prozesse der DAkkS bleiben durch die neue Regel R-17011 unverändert. Die Regel beinhaltet keine Anforderungen, die nicht schon jetzt Anwendung finden, sondern konkretisiert lediglich bestehende Anforderungen und legt bei Bedarf unbestimmte Begriffe der Norm aus.
Das bisherige DAkkS-Grundlagendokument 71 SD 0 001 („Allgemeine Regeln zur Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen“), das gleichzeitig Merkblatt- und Regelcharakter hatte, ist nicht mehr aktuell. Es wird aber bis auf Weiteres auf der Website der DAkkS abrufbar sein, da es noch durch den Akkreditierungsbeirat (AKB) ermittelt und im Bundesanzeiger veröffentlicht ist.
Bei der neuen Aufbauorganisation setzt die DAkkS auf eine deutlich schlankere Fachbereichsstruktur. Zukünftig werden in vier Fachabteilungen insgesamt 26 Fachbereiche die Akkreditierungsverfahren betreuen. Damit bündelt die DAkkS ihre fachlichen Kompetenzen in den jeweiligen Themenbereichen und bildet die verschiedenen Wirtschaftssektoren in einer kompakteren Struktur ab. Zudem werden alle relevanten Akkreditierungsaktivitäten (z.B. Prüfungen, Inspektionen, Zertifizierungen) eines Themengebietes fortan nur noch in einem Fachbereich bearbeitet. Wichtig zu wissen: Unabhängig von sich ändernden Funktionsbezeichnungen und Organisationseinheiten bleiben für akkreditierte Stellen, externe Begutachtende und interessierte Kreise zunächst die bisherigen Ansprechpartner bestehen. Die DAkkS wird aktiv darüber informieren, wenn sich in diesem Prozess Ansprechpersonen ändern werden.
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) senkt zum 1. Februar 2022 die Höhe der zu leistenden Vorschusszahlungen für ihre hoheitliche Akkreditierungstätigkeit. Mit diesem Schritt trägt die DAkkS zum zweiten Mal innerhalb eines halben Jahres dazu bei, in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten die Belastungen der akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen besser über die Gesamtlaufzeit eines Verfahrens zu verteilen.
Dieses Grundsatzdokument richtet sich an nationale Akkreditierungsstellen (NABs), die medizinische Laboratorien begutachten. Ziel dieses Dokuments ist es, das Grundsatzdokument EA 4/17 M:2008 zu aktualisieren und zu ersetzen und eine Beschreibung der Akkreditierungsbereiche medizinischer Laboratorien in einer umfassenden Definition zu bieten. Der Geltungsbereich dieses Dokuments erstreckt sich auf Medizinische Laboratorien, einschließlich privater Einrichtungen und staatlicher Stellen, die medizinische Untersuchungen innerhalb ihrer eigenen Organisation und für Dritte durchführen.