1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte (METRAS+ ABOs, Beratungstätigkeit, Inhouse Schulungen, Audits, Seminare und Fachausbildungen, Publikationen, Online-Shop, Metras App…) zwischen dem Auftraggeber und Metras – in weiterer Folge als Auftragnehmer bezeichnet – gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5 Gendering: Die Berücksichtigung der Rechte von Frauen und Männern ist dem Auftragnehmer wichtig. Der Auftragnehmer bemüht sich daher um die sprachliche Gleichbehandlung von Personenbezeichnungen. Begriffe wie „TeilnehmerInnen“ werden verwendet, um die weibliche und männliche Form darzustellen. Wird in einigen Dokumenten dennoch nur die weibliche oder männliche Form verwendet, so dient dies einer größeren Verständlichkeit des Textes und soll keinesfalls Männer gegenüber Frauen oder Frauen gegenüber Männern diskriminieren, sondern für beide Geschlechter gleichermaßen gelten.
1.6 Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, räumt der Auftraggeber dem Auftragnehmer das Recht ein, den Namen und das Logo des Geschäftspartners, eine Kurzbeschreibung und eine schriftliche Projektbeschreibung in seine interne und öffentliche Referenzliste aufzunehmen, und zu Werbe-, Marketing- und Vertriebszwecken zu nutzen. Dies kann die Verwendung als Referenz in Gesprächen, als Veröffentlichung in Online- und Printmedien und anderen Medien (z.B. Fernsehen, Fach-, Wirtschafts- und Publikumspresse, AV-Medien, eigene Medien wie Metras App), als Präsentation und Vorstellung bei Veranstaltungen, als Anwendungsdemonstration und zu Werbezwecken umfassen. Mit der Einräumung dieses Rechts erklärt der Auftraggeber, Inhaber dieser Rechte zu sein. Folgen, die sich aus der Nutzung des Namens und/oder des Logos oder in deren Zusammenhang ergeben, können dem Auftragnehmer nicht zur Last gelegt werden. Wenn Mitarbeiter des Auftraggebers namentlich erwähnt oder zitiert werden, wird vom Auftragnehmer vorher die Erlaubnis der betroffenen Person eingeholt.
2.1 Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Angebot vertraglich vereinbart.
2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch kompetente Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet.
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.
4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. je nach Art des Beratungsauftrages innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Abschluss des Auftrages.
5.3 Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Vorlagen, Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
7.1 Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
8.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
8.2 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
8.4 Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu übertragen und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.
9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderliche Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
10.1 METRAS+ABO: Mit Abschluss des ABO Vertrages erhält der Auftragnehmer die Verrechnung für die anfallende ABO Gebühr gemäß Angebot für das jeweilige Monat. Eine anteilsmäßige Verrechnung wird nicht durchgeführt. Die nächsten Rechnungslegungen erfolgen monatlich mit dem gleichen Datum. Projekte: Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
10.2 Der Auftragnehmer wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
11.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.
12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit Kündigung durch den Auftraggeber. Kündigungsfristen werden im Angebot /Vertrag definiert.
12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von METRAS GmbH ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.
13.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, laufende Aufträge an eine Nachfolgegesellschaft zu übertragen.
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten in der Datenbank des Veranstalters gespeichert werden und dass er bis auf Widerruf Einladungen und Informationen per E-Mail an die von ihm angegebene Adresse erhält. Weiters ist er damit einverstanden, dass Fotos, Videos und Tonaufnahmen angefertigt und vom Auftragnehmer verwendet werden können.
Durch die Anmeldung, sei es über die Homepage, das Seminarheft, per E-Mail, telefonisch etc., fixiert der Teilnehmer definitiv seine Anmeldung und akzeptiert die AGB des Auftragnehmers sowie die auf www.metras.at zum Zeitpunkt der Anmeldung bereitgestellten Informationen. Alle Seminare werden mit begrenzter Teilnehmeranzahl durchgeführt. Die Reservierung der Plätze erfolgt daher entsprechend der Reihenfolge der Anmeldung und Bezahlung. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass sämtlicher Schriftverkehr und alle Informationen ausschließlich an die von ihm im Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden.
Nur schriftliche Stornierungen werden anerkannt. Sofern für Veranstaltungen des Auftragnehmers keine andere Vereinbarung getroffen wurde, kann jeder Termin bis 14 Tage vor Kursbeginn kostenlos storniert werden. Bei Nichteinhaltung der Stornofrist werden 50% der Teilnahmegebühr, bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Die Nominierung eines Ersatzteilnehmers ist möglich und wird ohne Zusatzkosten akzeptiert.
Der Auftragnehmer behält sich die Absage von Seminaren bei einer zu geringen Teilnehmeranzahl vor Veranstaltungsbeginn vor. Der Teilnehmer erhält entweder den bereits eingezahlten Betrag retour oder er kann an einem anderen gleichbepreisten Seminar teilnehmen. Bei Ausfall des Seminars durch Krankheit des Referenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangene Gewinne oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. Bei Ausfall des Referenten durch Krankheit, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, behält der Auftragnehmer sich das Recht vor Ersatzreferenten einzusetzen. Ebenso behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Seminarort kurzfristig gegen einen zumindest gleichwertigen in derselben Region auszutauschen.
Die Anmeldung des Teilnehmers ist ein verbindliches Vertragsangebot, das durch Zusendung einer E-Mail-Bestätigung und der Rechnung für das betreffende Seminar angenommen wird. Der Rechnungsbetrag ist vor Beginn des Seminars zu überweisen. Soweit nicht anders vereinbart, sind sämtliche Beträge nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
Teilnehmer erhalten nach Maßgabe des Veranstalters einen Gutschein. Dieser Gutschein ist für ein folgendes Seminar oder eine Beratungsleistung einlösbar, wobei pro Seminar oder Beratungsleistung ein Gutschein einlösbar ist. Eine Summierung mehrerer Gutscheine ist nicht möglich. Gutscheine sind nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.
Haftung für Unfälle, Unfallfolgen, Diebstahl und Sachschäden werden nicht übernommen. Druck- und Satzfehler sowie Änderungen bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten.
20.1 Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) gelten in der am Tag der Bestellung gültigen Fassung für sämtliche Kaufverträge über Publikationen (Bücher, Broschüren, Merkblätter etc., in Papierform oder in elektronischer Form) zwischen METRAS GmbH und ihren Kunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mit der Abgabe seiner Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden und an sie gebunden.
20.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften (insbesondere den Bestimmungen des KSchG) ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam.
METRAS GmbH behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu verändern. Alle Angebote von METRAS GmbH (Prospekte, Kataloge, Preislisten, Webshop…) sind freibleibend und als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, selbst ein Angebot zu legen. Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung durch METRAS GmbH zustande, und zwar entweder durch Absendung einer Auftragsbestätigung mittels Post, Telefax oder E-Mail oder unmittelbar durch Absendung der bestellten Ware.
Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst und Beschwerdeerledigung werden durchgängig in deutscher Sprache angeboten.
23.1 Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können 14 Tage ab Warenübernahme vom Kauf ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird (zu richten an office@metras.at)
23.2. Im Falle des Rücktritts findet eine Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Kunden erhaltenen Waren statt. Sowohl die Rücksendung der Ware als auch die Rückerstattung des Kaufpreises haben binnen 14 Tagen ab Erklärung des Rücktritts bzw. Rücksendung der Ware zu erfolgen. Bedingung hierfür ist, dass sich die Ware in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand befindet. Die Kosten der Rücksendung übernimmt METRAS GmbH.
23.3 Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt oder beschädigt sind, wird von METRAS GmbH ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör (etwa Handbücher, Treiber CDs, Software, etc…) fehlt.
23.4 Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs, Videokassetten, DVDs,…) oder Software, die vom Besteller entsiegelt worden sind, ferner nicht bei Leistungen, die online (z.B. Software und Publikationen zum Download) übermittelt worden sind.
23.5 Anfragen, Infos, Datenauskünfte und Beschwerden richten Sie in der Zeit Mo bis Fr, zwischen 9 und 16 Uhr an METRAS GmbH.
24.1 Grundsätzlich gilt jener Kaufpreis für die bestellten Waren als vereinbart, der sich aus den aktuellen Prospekten, Katalogen, Preislisten, Webshop und ähnlichen Publikationen von METRAS GmbH ergibt.
24.2 Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Tagesbruttopreise „ab Werk“ einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer exklusive aller mit dem Versand entstehenden Spesen.
24.3 Sollten im Zuge des Versandes Export- oder Importabgaben fällig werden, gehen auch diese zu Lasten des Bestellers. Die Preise für die angebotenen Lieferungen und Leistungen enthalten nicht Kosten, die von Dritten verrechnet werden.
24.4 Bei Verkäufen an Kunden außerhalb der EG fällt keine Umsatzsteuer an, diese müssen aber die jeweiligen nationalen Einfuhrabgaben entrichten. Bei Verkäufen an Unternehmer innerhalb der EG fällt unter Nachweis der UID keine österreichische Umsatzsteuer an, diese haben dafür die Umsatzsteuer in ihrem Heimatstaat zu entrichten.
25.1 Die Lieferung erfolgt im Normalfall innerhalb von 7 Werktagen ab der Bestellung des Kunden, aber jedenfalls innerhalb von 30 Tagen ab Bestelldatum. Sollten wir – etwa aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Ware – eine Bestellung nicht annehmen können, teilen wir dies dem Kunden unverzüglich mit.
25.2 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Bei unrichtigen, unvollständigen oder unklaren Angaben durch den Kunden trägt dieser alle daraus entstehenden Kosten.
25.3 Die Porto-/Versandkosten betragen ab 01. August 2015 pauschal € 5,- exkl. USt. pro Lieferung.
26.1 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort ab Rechnungseingang abzugs- und spesenfrei fällig.
26.2 Die Verrechnung erfolgt in Euro.
26.3 Die gesetzlichen (Verzugs)Zinsen nach § 1333 Abs 1 ABGB betragen für Nicht-Kaufleute gemäß § 1000 Abs 1 ABGB 4% jährlich. – Nach § 1333 Abs 2 ABGB betragen die gesetzlichen Verzugszinsen „zwischen Unternehmern aus unternehmerischen Geschäften“ (= zweiseitige Handelsgeschäfte) 8% „über dem Basiszinssatz“ (d.s. dzt insgesamt: 10,2 %).
Der Kunde ist bei Zahlungsverzug verpflichtet sämtliche der METRAS GmbH durch diesen Zahlungsverzug entstehenden zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich METRAS GmbH vor.
26.4 Reaktionszeit bei Reklamationen: Anfragen werden innerhalb von 7 Werktagen beantwortet.
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzl. Bestimmungen (24 Monate ab Warenerhalt). Kommt ein Austausch oder eine Verbesserung nicht in Betracht (nicht möglich, zu hoher Aufwand, unzumutbar, Fristverzug), dann hat der Käufer Anspruch auf Preisminderung bzw., wenn der Mangel nicht geringfügig ist, Aufhebung des Vertrages (Wandlung). Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden Dritter gegen den Kunden, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, ist ausgeschlossen.
Beim Versand der Ware geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine unsererseits vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.
Die Wertsicherung erfolgt auf Basis des von der Statistik Austria, Bundesanstalt Statistik Österreich, monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020), wobei als Ausgangszahl für diese Wertsicherung die für den Monat des Beginns des Auftragsverhältnisses verlautbarte Indexzahl gilt.
Erhöhungen und Senkungen des Index bis zu inklusive 2,0% führen zu keiner Wertanpassung.
Ab einem Indexsprung von mehr als 2,0% wird die gesamte Erhöhung oder Senkung voll berücksichtigt (Beispiel: Indexerhöhung von 2,1% führt zur Erhöhung der Preise um 2,1%, nicht etwa 0,1%).
Die zum Zeitpunkt der Wertanpassung neue Indexzahl bildet jeweils die neue Ausgangszahl für die Errechnung der weiteren Anpassungen.