Ausbildung zum Inspektor und Probenehmer gem. TWV und BHygV - METRAS
August 7, 2019

Ausbildung zum Inspektor und Probenehmer gem. TWV und BHygV


Eine gesetzeskonforme Überprüfung nach Trinkwasserverordnung (TWV) und Bäderhygieneverordnung (BHygV) im Rahmen der geltenden Gesetze und Verordnungen ist ohne akkreditierte Inspektionsstelle nicht möglich. Die Vorort-Probenahmen und Erhebungen müssen von kompetenten Inspektoren durchgeführt werden.

Ein Nachweis der Kompetenz des Inspektors bzw. des Probenehmers ist erforderlich: So werden einerseits in der EN ISO/IEC 17020 (Akkreditierte Inspektionsstelle) die Anforderungen an die Durchführung der Inspektion, und andererseits in der EN ISO/IEC 17025 (Akkreditierte Prüfstellen) die Anforderungen an die Probenahme definiert.

Aus diesem Grund hat METRAS eine sektorenspezifische Fachausbildung zum Inspektor und Probenehmer zusammengestellt, die eine einmalige Gelegenheit bietet die Kompetenz im Sinne der Anforderungen der Akkreditierungsnormen zu erlangen bzw. zu erweitern. Die Ausbildung ist praxisorientiert und richtet sich an alle Personen, die im praktischen Laborbetrieb einer Prüf- und/oder Inspektionsstelle tätig sind. Im Zentrum der Ausbildung stehen die folgenden Gesetze und Verordnungen:

  • Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TWV)
  • Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über Hygiene in Bädern, Warmsprudelwannen (Whirlwannen), Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbädern und Kleinbadeteichen (Bäderhygieneverordnung 2012 – BHygV  2012)

 

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