16.02.2023: Umstellung auf die ISO/IEC 27001:2022 Gemäß der Vorgabe des IAF MD26:2022 & 2023 „Transition requirements for ISO/IEC 27001:2022“
Es wurde eine dreijährige Umstellungszeit nach dem Publikationsdatum der ISO/IEC 27001:2022 für alle Zertifizierungsstellen von Managementsystemen, die die EN ISO/IEC 27001:2013 (und damit auch das amendment AMD 2015) im Umfang besitzen, festgelegt.
Das bedeutet, dass bis spätestens dann alle Kunden akkreditierter Zertifizierungsstellen von Managementsystemen im Bereich ISMS (Information Security Management Systems) Zertifikate gegen diese Norm aufweisen müssen.
Das Publikationsdatum der ISO/IEC 27001:2022 war 25.10.2022.
Daher wird Akkreditierung Austria, nach dem erfolgten Aufbau der Kompetenz für diese Norm von Akkreditierung Austria und der Begutachter von Akkreditierung Austria sowie Klarstellung der Begutachtungsprinzipien und aufgrund der überschaubaren Änderungen zwischen den Ausgaben, folgendermaßen verfahren:
Akkreditierung Austria bietet Begutachtungen der neuen Norm ISO/IEC 27001:2022 ab 01.02.2023 an Die Begutachtungen zur Umstellung werden entweder in bereits geplanten Office-Begutachtungen oder in Form einer Dokumentenprüfung stattfinden, wobei dafür mit einem Mindest-Zeitaufwand von 0,5 Begutachtungstagen zu rechnen ist. Ab dem 01.04.2023 werden Zertifizierungsstellen mit der ISO/IEC 27001 im Umfang ausschließlich gegen die ISO/IEC 27001:2022 begutachtet werden. Die betroffenen Zertifizierungsstellen müssen daher möglichst rasch, spätestens jedoch bis 31.03.2023 die Änderungen bewerten & in Ihre Zertifizierungsprozesse einarbeiten. Um die Änderungen der derzeit 4 dafür akkreditierten Zertifizierungsstellen von Managementsystemen bis zum 31.10.2023 abschließen zu können müssen Begutachtungen bis spätestens 30.06.2023 duchgeführt werden. Ab 17.02.2023 werden Neuanträge ausschließlich für die ISO/IEC 27001:2022 akzeptiert.
06.03.2023: DIN EN ISO/IEC 17065 und DIN EN ISO/IEC 17024 Assistenzhundeverordnung sieht Akkreditierung und Zertifizierung als Qualitätsnachweis bei der Zulassung von Ausbildungsstätten und Prüfung von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften
01.03.2023: Qualitätsinfrastruktur digital – DAkkS und PTB starten Pilotphase für Digitalisierungsprojekt
24.02.2023: Nach Abschluss des Konsultationsverfahrens hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) die neue „Regel zur Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17025 zur Akkreditierung von Prüflaboratorien“ (R-17025-PL) auf ihrer Webseite veröffentlicht und in Kraft gesetzt.
Die neue Regel R-17025-PL bringt keine inhaltlichen Änderungen in der Akkreditierungspraxis mit sich, sondern nimmt notwendige Konkretisierungen vor. Wesentliche Grundlage für die Akkreditierung von Prüflaboratorien ist die Norm selbst. Anforderungen internationaler Regeln der Organisationen European Accreditation (EA) und der International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC) zur Akkreditierung von Prüflaboratorien, die bisher Bestandteil horizontaler Regeln der DAkkS waren, wurde in die neue Regel R-17025-PL übernommen. Dies betrifft insbesondere die Vorgaben der Dokumente EA-2/15 M zur Akkreditierung flexibler Geltungsbereiche und ILAC-P10 zur metrologischen Rückführbarkeit von Prüfergebnissen.
Keine Neuigkeiten seit dem letzten Newsletter
ILAC
Keine neuen Leitfäden
Die Mitgliedsorganisationen des JCGM haben kürzlich das Dokument GUM-6 (früher mit der Nummer JCGM 103) „Leitfaden zur Angabe der Messunsicherheit – Entwicklung und Verwendung von Messmodellen“ genehmigt. Es ist auf der BIPM-Website verfügbar: https://www.bipm.org/en/publications/guides/
EA
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DAkks
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Akkreditierung Austria
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Datum: 16.3.2023
Quellen: