Wir informieren Sie über relevante inländische und internationale Neuigkeiten und über die wichtigsten neuen Leitfäden und Unterlagen für Ihre Akkreditierung.
Neues von der Akkreditierung Austria
Analyse der Auswirkungen von Nichtkonformitäten
Akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen werden daran erinnert, dass bei der Behebung von Nichtkonformitäten sowohl eine Ursachenanalyse, als auch eine Analyse der Auswirkungen zu erfolgen hat. Ist die Ursachenanalyse zumeist verfügbar so fehlt bei vielen KBS nach wie vor die Analyse der Auswirkungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ohne eine ordnungsgemäße, inhaltlich plausible Ursachen- und Auswirkungsanalyse („keine Auswirkungen“ alleine ohne Begründung ist jedenfalls unzureichend) ein Verbesserungsauftrag durch Akkreditierung Austria erfolgen wird.
Anwendbar: ab sofort; Veröffentlichung am 22.4.2022
Auswirkungen des Russland Krieges
Aufgrund der kriegerischen Aggression von Russland auf die Ukraine sind folgende Vorgehensweisen einzuhalten:
Grundsätzlich sind die Entscheidungen der UN, EU sowie der Republik Österreich ausnahmslos zu befolgen.
Siehe auch die Statements der EA (EA Statement), sowie von IAF (IAF Statement vom 15.03.2022, adaptiert am 29.04.2022)
Das bedeutet konkret:
- Auswirkung auf Akkreditierung Austria selbst:Akkreditierung Austria hat keine russischen (oder weißrussischen) Konformitätsbewertungsstellen akkreditiert, daher ist seitens Akkreditierung Austria in dieser Hinsicht keine Aktion erforderlich.
- Auswirkungen auf durch Akkreditierung Austria akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen: Für alle sanktionierten Unternehmen sowie Unternehmen, bei denen sanktionierte Personen/Unternehmen Eigentumsrechte besitzen oder einen maßgeblichen Einfluss ausüben können, müssen Prüf-, Kalibrier-, Inspektions-, Eignungsprüfungsberichte – da die individuelle Konformitätsbewertungstätigkeit mit der Berichtserstellung abgeschlossen ist – nicht zurückgezogen werden. Jedoch sind bei allfälligen längerfristigen Verträgen keinerlei weitere Konformitätsbewertungstätigkeit für solche Unternehmen durchzuführen und alle aufrechten Zertifikate sind unmittelbar zurückzuziehen.
Dafür wird ein Zeitraum von maximal 14 Tagen eingeräumt, danach wird Akkreditierung Austria bei Nichtbefolgung, gemäß dem IAF additional statement, Schritte zur Suspendierung / Entzug der Akkreditierung einleiten
- (04.05.2022): Gemäß einem Schreiben der Europäischen Kommission an die Präsidentin von EA vom 02.05.2022, das EA Akkreditierungsstellen am 04.05.2022 zugestellt wurde, dürfen Konformitätsbewertungsstellen Produkte russischer oder weissrussischer Hersteller, deren Produkte einem Importverbot durch die EU oder der Republik Österreich unterliegen, nicht begutachtet und zertifiziert werden.
- Gleiches gilt selbstvertändlich auch für Tätigkeiten notifizierter Stellen im Rahmen der gewährten Notifizierung
Die Europäische Kommission empfiehlt EA-Akkreditierungsstellen (siehe dazu Punkt 1. oben) sowie den in der EU sesshaften Konformitätsbewertungsstellen Ihre Konformitätsbewertungstätigkeiten für Produkte von russischen und weissrussischen Herstellern zu beenden, auch wenn diese nicht einem Importverbot unterliegen.
Bis spätestens 13.05.2022, 23:59 sind daher zu Zwecken der Nachverfolgbarkeit
- alle Zertifikate und Validierungsberichte, die aufgrund der kriegerischen Aggression Russlands auf die Ukraine von akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen zurückgezogen wurden, Akkreditierung Austria zu melden (anzugeben ist dabei zumindest: Berichts-/Zertifikatsnummer, Name der russischen bzw. weißrussischen Unternehmen/Personen, Zurückziehung aufgrund einer Betroffenheit von Sanktionen oder auf freiwilliger Basis, Datum der Zurückziehung)
Anwendbar: ab sofort
Neues von der DAkks
EU konkretisiert Empfehlungen für akkreditierte Stellen
Einschränkung von Konformitätsbewertungstätigkeiten in Russland und Belarus
Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine hat die Europäische Kommission ihre Regelungen für die Akkreditierungs- und Konformitätsbewertungsbranche in einem Brief an die Europäische Akkreditierungsorganisation (EA) konkretisiert.
DAkkS stellt Akkreditierungen auf DIN ISO 50003:2022 um
Übergangsfrist endet am 30. November 2023
Die DAkkS stellt ab sofort alle Akkreditierungen im Geltungsbereich Energiemanagementsysteme (EnMS) auf die DIN ISO 50003:2022 um. Eine Umstellungsanleitung ist auf der DAkkS-Website veröffentlicht. Die neue Norm ergänzt und konkretisiert die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17021-1:2015 für Zertifizierungsstellen von EnMS.
Überarbeitete Antragsunterlagen veröffentlicht
Dokumente stehen nun zum Download und zur Verwendung bereit
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat die Anträge und Anlagen für die Antragstellung auf eine Akkreditierung in überarbeiteter Form auf ihrer Website veröffentlicht.
Neues von der SAS
- Keine Neuigkeiten seit dem letzten Newsletter
Die wichtigsten neuen Leitfäden auf einen Blick
- EA
- EA 2/19 Liste der Risiken in Bezug auf Akkreditierungsprozesse und das Betreiben von nationalen Akkreditierungsstellen Der Hauptzweck des Dokuments besteht darin, den nationalen Akkreditierungsstellen (NABs) bei der Bestimmung potenziellen Risiken zu helfen, die für die Einhaltung der relevanten Abschnitte der ISO/IEC 17011 in Frage kommen. Das Dokument enthält zwei Arten von Risikolisten. Die erste Liste von Risiken bezieht sich auf den Betrieb von KBS, die von den nationalen Akkreditierungsstellen bei der Planung von Bewertungen, Bewertungsprogrammen oder Erweiterungen zu berücksichtigen sind. Die zweite Liste bezieht sich auf die Verwaltung der nationalen Akkreditierungsstellen, den Betrieb der Prozesse und die Risiken in Bezug auf die Kompetenz, die einheitliche Arbeitsweise und die Unparteilichkeit.Diese Listen sind nicht allumfassend, und jede Akkreditierungsstelle muss ihre eigene Risikoanalyse durchführen. Andere Risiken können sich aus den wirtschaftlichen, rechtlichen oder kulturellen Umständen ergeben, die für jedes Land oder jede Akkreditierungsstelle spezifisch sind.