Die folgenden Leitlinien sollen die Audittätigkeit unterstützen, wenn Anforderungen an die Kompetenzen von Personen auditiert werden sollen.
Die Kompetenzanforderungen beziehen sich auf die erforderlichen Kompetenzen, „die sich auf die Leistung und Wirksamkeit der Konformitätsbewertung” auswirken.
Wirksamkeit ist das Ausmaß, in dem die geplanten Aktivitäten realisiert und die geplanten Ergebnisse erreicht werden (ISO 9000:2015, 3.7.11).
Kompetenz ist definiert als die: „die Fähigkeit, Kenntnisse und Fertigkeiten anzuwenden, um die beabsichtigten Ergebnisse zu erzielen.“ (siehe ISO 9000:2015, 3.10.4).